Malerbetrieb

Gerüstbau


44653 Herne
 Op der Heide 9
  Fon: 02325 / 977114
       + 0171 99 40 700
  Fax: 02325 / 977115

  Mail-Kontakt:
 


zur Home

 
Vertragsgrundlage sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen VOB/TEIL B DIN 1961 - Ausgabe neuester Fassung. Die auszugsweise beigefügten Aufmaßregeln der VOB/TEIL C DIN 18363 - Ausgabe neuester Fassung Maler- und Lackiererarbeiten, Abschnitt 5 - Abrechnung.
Bei Annahme des Angebotes bzw. bei Auftragserteilung wird davon ausgegangen, dass Sie die VOB als Vertragsgrundlage kennen und damit einverstanden sind.

5. Abrechnung5.1.2. Der Ermittlung nach Aufmass sind die Maße des fertigen Bauteils, der fertigen Öffnung und Aussparung zugrunde zu legen.5.1.5. In Decken, Wänden, Decken- und Wandbekleidungen, Vorsatzschalen, Dämmungen, Dächern und Außenwandbekleidungen werden Öffnungen, Aussparungen und Nischen bis zu 2,5 qm Einzelgröße übermessen.5.1.6. Fußleisten, Sockelfliesen und dergleichen bis 10cm Höhe werden übermessen.5.1.7. Rückflächen von Nischen werden unabhängig von ihrer Einzelgröße mit ihrem Maß gesondert gerechnet.5.1.8. Zusammenhängende Öffnungen, Nischen und Aussparungen werden getrennt gerechnet.5.1.9. Gesimse, Umrahmungen und Faschen von Füllungen oder Öffnungen werden beim Ermittelnder Fläche übermessen. Gesimse und Umrahmungen werden unter Angabe der Höhe und Ausladung, bei Faschen der Abwicklung, zusätzlich gerechnet. Sie werden in ihrer größten Länge gemessen.5.1.10.Ganz oder teilweise behandelte Leibungen von Öffnungen, Aussparungen und Nischen über 2,5qm Einzelgröße werden gesondert gerechnet. Leibungen, die bei bündig versetzten Fenstern, Türen und dergl. durch Dämmplatten entstehen, werden ebenso gerechnet.5.1.11. Rahmen, Riegel, Ständer, Deckenbalken, Vorlagen und Fachwerksteile aus Holz, Beton oder Metall bis 30cm Einzelbreite werden übermessen, deren Beschichtung in anderem Farbton oder anderer Technik wird zusätzlich gerechnet.5.1.12. Fenster, Türen, Trennwände, Bekleidungen und dergleichen werden je beschichtete Seite nach Fläche gerechnet; Glasfüllungen, kunststoffbeschichtete Füllungen oder Füllungen aus Naturholz und dergleichen werden übermessen..  5.1.13. Bei Türen und Blockzargen über 60cm Dicke sowie Futter und Bekleidungen von Türen und Fenster, Stahltürzargen und dergl. wird die abgewickelte Flächegerechnet. 5.1.14. Treppenwangen werden in der größten Breitegerechnet. 5.1.15 Die Untersichten von Dächern und Dachüberständen mit sichtbarem Sparren werden in der Abwicklung gerechnet. 5.1.16. Fenstergitter, Scherengitter, Rollgitter, Roste, Zäune, Einfriedungen und Stabgeländerwerden einseitig gerechnet.5.1.17. Rohrgeländer werden nach Länge der Rohre und deren Durchmesser gerechnet.5.1.18. Flächen von Profilen, Heizkörpern, Trapezblechen, Wellblechen und dergl. werden, soweit Tabellen vorhanden sind, nach diesen gerechnet. Sind Tabellen nicht vorhanden, wird nach abgewickelter Fläche gerechnet.5.1.19. Bei Rohrleitungen werden Schieber, Flansche und dergl. übermessen.5.1.20. Werden Türen, Fenster, Rollläden und dergl. nach Anzahl (Stück) gerechnet, bleiben Abweichungen von dem vorgeschriebenen Maß bis jeweils 5cm in der Höhe und Breite sowie bis 3cm in der Tiefe unberücksichtigt.5.1.21. Dachrinnen werden an Wulst, Fallrohre unabhängig von ihrer Abwicklung im Außenbogen gemessen. 5.2. Es werden abgezogen: 5.2.1.Bei Abrechnung nach Flächenmaß (qm): Öffnungen, Aussparungen und Nischen über 2,5qm Einzelgröße, in Böden über0,5 qm Einzelgröße. 5.2.2. Bei Abrechnung nach Längenmaß (m): Unterbrechungen über 1m Einzellänge.

Massen und Maße, sofern uns keine Bauzeichnung vorliegt, können nur grob ermittelt werden und können sich ändern (z.B. Schätzen von Gebäudehöhen).
Bei Auftragserteilung findet die VOB Gültigkeit und wird Bestandteil des Auftrages.
Gerüste werden erst nach erfolgter Freimeldung abgeholt. Die Freimeldung bedarf der Schriftform oder unserer ausdrücklichen Bestätigung. Vorhaltezeit der Gerüste ist bis zu 4 Wochen hiernach fallen weitere Standzeitkosten an.  
Kosten für behördliche Gebühren und Statiken gehen zu Lasten des Auftragsgebers und werden gesondert in Rechnung gestellt; auch wenn sie nicht bauseits eingeholt wurden und nachträglich gefordert werden.
Vor Beginn der Rüstarbeiten sind im Bereich der Rüstung, Leuchtreklamen, Glas- bzw. Plastiküberdachungen sowie Fliesen, Keramikteile, Bepflanzungen, Satellitenschüsseln (Antennen) etc. zu entfernen oder so zu schützen, dass während der Arbeiten kein Schaden entstehen kann. Etwaige Schäden auch an Eternitplatten, Dachpfannen bzw. Dachhaut, die durch die Gerüstmontage entstehen können, sind bauseits wieder herzustellen und berechtigen nicht zum Schadensersatz. 
Bei Arbeitsbeginn gehen wir davon aus, dass diesbezgl. Schutzvorkehrungen getroffen worden sind oder andere wirtschaftliche Gründe in Betracht kamen. 
Für Vorgenanntes wird unsererseits eine Haftung ausgeschlossen.
Von uns erstellte Gerüste dürfen bauseits nicht verändert werden.  Das Bespannen mit Schutz- und Wetterplanen bedarf unserer ausdrücklichen Genehmigung. 

Zahlung:   Innerhalb 8 Tage ohne Skontoabzug
                 Gerüste sind bei Anlieferung mit 90% der Summe sofort fällig.